Fahrlehrerausbildung NEU ab 2024

Mit der 69. Novelle der KDV wird mit voraussichtlich 2024 die Fahrlehrerausbildung neu für Fahrlehrer und Fahrlehrerinnen bzw. Fahrschullehrer und Fahrschullehrerinnen organisiert.

Die aktuellen Voraussetzungen bleiben bestehen:

  • Besitz und Nachweis der Fahrpraxis einer Lenkberechtigung der angestrebten Klasse(n) seit mind. 3 Jahren.
  • Nachweis von mind. 3 Jahren Fahrpraxis mit den Fahrzeugen der angestrebten Klasse(n) oder (Praxis-Ersatzseminare sind bei den Klassen A, C und E möglich; bei Klasse F nicht erforderlich.
  • Vertrauenswürdigkeit im Sinne des Kraftfahrgesetzes, das bedeutet keine gröberen Verstöße bei kraftfahrrechtlichen oder straßenpolizeilichen Vorschriften.
  • Hauptwohnsitz in Österreich

zusätzlich für Fahrschullehrer bzw. Fahrschullehrerinnen:

  • Reifeprüfungszeugnis (Matura oder Studienberechtigungsprüfung, gültig in Österreich)

oder

  • FahrlehrerInnen, welche im letzten Jahr und insgesamt mindestens zwei Jahre lang während der letzten fünf Jahre vor Antragsstellung praktischen Unterricht in einer Fahrschule erteilt haben.

Diese Neuregelung mit nur mehr zwei Jahren Fahrlehrer-Praxis gilt voraussichtlich ab Jänner 2024!

Ein Entwurf zur Neugestaltung wurde bereits vorgestellt:

Überblick neue Ausbildung
Fahr(schul)lehrerausbildung NEU

FL-Ausbildung_NEU_Ablauf_GW_B (Grafik zum Download)

Neu ist u.a., dass nach dem Absolvieren der ersten 3 Module eine Zwischenprüfung mittels einem Multiple-Choicetests (ähnlich einer Computerführerscheinprüfung) eingeführt wird.

Bei positiven Absolvieren dieser erhält man den Status „Fahrlehrerassistent“ bzw. „Fahrlehrerassistentin“ und darf danach maximal 164 Std. praktischen Unterricht erteilen.

Sie verdienen während dieser Zeit bereits Ihr erstes Gehalt, welches durch den Kollektivvertrag geregelt ist.

Die Fahrlehrerausbildung neu wird somit mit wesentlich mehr Praxis angereichert.

Nach dieser Phase absolvieren Sie den zweiten Teil der Ausbildung in der Akademie und bereiten sich auf das Gutachten bei der Landesregierung vor.

Ein positives Gutachten (Prüfung) stellt das Ende der Fahrlehrerausbildung neu dar und Sie haben den Beruf „Fahrlehrer“, „Fahrlehrerin“ bzw. „Fahrschullehrer“, „Fahrschullehrerin“ erworben. Damit dürfen Sie in ganz Österreich diesen abwechslungsreichen Beruf ausüben.

Wir starten im Herbst 2023 noch einen Lehrgang im aktuellen System. JETZT Anmelden! Die nächsten Seminare sind fixiert-mit einem Start im September sind sie dabei!

Ihr Vorteil: noch schnell und flexibel zum neuen Beruf!

Ein Einstieg ist jederzeit möglich, Sie bestimmen das Tempo!

Mit Jahreswechsel  2023/2024 wird die Ausbildung den Vorgaben der KDV-Novelle angepasst.